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Formulare Einspeiseanlagen

Sie beabsichtigen die Errichtung einer Stromerzeugungsanlage? Gerne können Sie diese über unser Netzanschlussportal anmelden!

Für die Ermittlung des technischen und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunktes zum Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage an das Versorgungsnetz der Stadtwerke Vilshofen GmbH ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur erforderlich. Nach Vorliegen aller notwendigen Anmeldedaten beginnen wir unverzüglich mit der Bearbeitung und werden Ihnen den Verknüpfungspunkt sowie den entsprechenden Zeitplan innerhalb der gesetzlichen Frist mitteilen.

Für Erzeugungsanlagen, welche bis zum 31.12.2023 angemeldet wurden, stellen wir noch folgende Formulare zur Verfügung:

Antrag zur Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung bei Photovoltaik-Anlagen bis 7 kWp

70%-Regel im EEG 2023 – Für Neuanlagen bis einschließlich 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, ist im Rahmen der EEG-Novelle 2023 die 70%-Regel abgeschafft worden. Seit dem 1. Januar 2023 ist die Begrenzung auch für Bestandsanlagen bis zu einer Größe von einschließlich 7 kWp entfallen. 

Vereinbarung zum Verzicht

Verzicht auf die finanzielle Förderung nach §7 EEG 2023 (EEG 2017, EEG 2021). Bereits mit dem EEG 2017 war es möglich auf die finanzielle Förderung für den eingespeisten Strom der EEG-Anlage zu verzichten. Diese Regelung wird im § 7 EEG 2023 fortgeführt. Wenn Sie von dieser Regelung Gebrauch machen wollen, finden Sie hier das Formular „Vereinbarung zum Verzicht“: